Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gemeindevertreter? Was bedeutet Befangenheit, was bedeutet Verschwiegenheit?

Wie sieht die Arbeitsweise einer Gemeindevertretung oder eines Ausschusses aus? Wie sieht eine Tagesordnung aus? Was ist ein Protokoll?

Wie kann meine Gemeinde sich privatwirtschaftlich betätigen? Was ist ein kommunales Unternehmen?

Wie unterscheiden sich Gemeinden, Ämter und Kreise voneinander? Was verbindet und was trennt sie?

Es gibt eine Vielzahl an Fragen und rechtliche Fallgestaltungen im Kommunalrecht. Der Über- und Durchblick erschließen sich nicht gleich. Es gilt daher, Licht ins Dunkel zu bringen und die ehrenamtlichen Mandatsträger oder die Gemeindeverwaltungen fit für die tägliche Arbeit in der Gemeinde oder im Amt zu machen. Hierfür biete ich Seminare/Schulungen zum Schleswig-Holsteinischen Kommunalverfassungsrecht an. Seminarthemen sind u. a.

  • Grundlagen des Kommunalverfassungsrechts
  • Rechte und Pflichten der Gemeinde- oder Stadtvertreter
  • Funktion und Arbeitsweise der Gemeinde – oder Stadtvertretung
  • Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde oder Stadt
  • Funktion und Arbeitsweise eines Amtes oder eines Kreises

Folgende Kurse und Tätigkeiten biete ich an:

  • Grundlagenseminare (ca. 3 Std.)
  • Kompaktseminare (ca. 8 Std.)
  • Intensivseminare (12 Std./2 Tage) 
  • Gutachten
  • Mediationen

Auf Wunsch und nach Absprache können auch spezielle Themen des Kommunalverfassungsrechts aufbereitet und auf die individuellen Wünsche und Terminlagen zugeschnitten werden.